Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 7 Ta 214/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung der Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert bei Fehlen eines entsprechenden Antrags
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert
- arbeitsrecht-hessen.de
Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert
- Judicialis
BGB § 247; ; ZPO §§ ... 114 ff.; ; ZPO § 117; ; ZPO § 117 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 119 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; ZPO §§ 567 ff.; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; RVG § 55; ; ArbGG § 78 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung der Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert bei Fehlen eines entsprechenden Antrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 27.10.2008 - 6 Ca 1054/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 7 Ta 214/08
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 20 Ta 3/02
Konkludenter Antrag auf Erstreckung der Prozesskostenhilfe für einen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 7 Ta 214/08
Dies entspreche im Übrigen auch der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 26.03.2002, Az. 20 Ta 3/02.Im Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in dem Beschluss vom 26.03.2002, Az. 20 Ta 3/02 zur Entscheidung vorlag, fehlte es vorliegend gänzlich an einer Darstellung des Streitverhältnisses im Sinne von § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, für welches Prozesskostenhilfe überschießend begehrt wird.
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2007 - 7 Ta 129/07
Prozesskostenhilfe: Erstreckung des Antrags auf den Vergleichsmehrwert
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 7 Ta 214/08
Das Arbeitsgericht hat der sofortigen Beschwerde der Klägerin nicht abgeholfen, auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 22.05.2007, Az. 7 Ta 129/07 verwiesen und die Sache dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt.Denn die Klägerin war durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Bewilligungsverfahrens lag die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 22.05.2007 (Az. 7 Ta 129/07) bereits vor, so dass für den Klägerinvertreter kein Zweifel daran bestehen konnte, dass wie im Falle der Klageerweiterung - hier hatte er ausdrücklich einen weiteren Bewilligungsantrag gestellt - auch im Falle der Regelung eines Vergleichsmehrwertes zumindest einer Darstellung des Streitverhältnisses, auf das sich die Erweiterung der Prozesskostenhilfe beziehen soll, notwendig ist.
- LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07
Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 7 Ta 214/08
Von einer solchen Hinweispflicht gehe im Übrigen auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 15.10.2007, Az. 11 Ta 287/07 aus.
- BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert
Vielmehr besteht eine Erfolgsaussicht dann, wenn zu erwarten ist, dass ein Vergleich zustande kommt (aA LAG Rheinland-Pfalz 5. Dezember 2008 - 7 Ta 214/08 - zu II der Gründe) . - LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2009 - 11 Ta 200/09
Prozesskostenhilfe - keine Bewilligung für den Vergleichsmehrwert
Die dargestellten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, vgl. zuletzt Beschluss vom 05.12.2008 - 7 Ta 214/08 -, Beschluss vom 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 -, Beschluss vom 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 -, Beschluss vom 04.06.2007 - 9 Ta 141/07 -, Beschluss vom 22.05.2007 - 7 Ta 129/07 -, Beschluss vom 01.12.2006 - 3 Ta 242/06 -, Beschluss vom 04.09.2006 - 8 Ta 158/06 ; so auch Zöller/ Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 119, Rn. 25; Gerold/ Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl. 2008, § 48, Rn. 117 ff., 128 ff.; Riedel/ Sußbauer/ Schneider, RVG, 9. Aufl. 2005, § 48, Rn. 21 f. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2015 - 5 Ta 40/15
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Vergleichsmehrwert
Vielmehr besteht eine Erfolgsaussicht dann, wenn zu erwarten ist, dass ein Vergleich zustande kommt (BAG…, Beschluss vom 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 21, juris = NJW 2012, 2828; LAG Köln…, Beschluss vom 23.07.2012 - 1 Ta 153/12 - Rn. 12, juris = AE 2013, 28, a. A. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.12.2008 - 7 Ta 214/08 - Rn. 50, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2010 - 8 Ta 3/10
Prozesskostenhilfe - Auslegung des Bewilligungsbeschlusses - stillschweigender …
Ein Bewilligungsbeschluss bezieht sich daher regelmäßig nur auf solche Streitgegenstände, bei denen das Arbeitsgericht die Möglichkeit hat, eine Prüfung der Erfolgsaussichten gemäß §§ 114 ZPO durchzuführen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 05.12.2008 - 7 Ta 214/08 -). - LAG Sachsen, 22.03.2010 - 4 Ta 27/10
Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei fehlender Antragstellung; …
Hingegen haben sich das LAG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 05.12.2008 - 7 Ta 214/08 - und jüngst das LAG Schleswig-Holstein in seinem Beschluss vom 04.08.2009 - 1 Ta 138 e/09 - in ähnlich gelagerten Fällen gegen eine Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Mehrvergleich ausgesprochen. - LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2009 - L 8 SO 4/09 Insoweit ist regelmäßig der Sachverhalt zu schildern, oder es sind diejenigen Tatsachen zu bezeichnen, aus denen sich die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen für den klageweise geltend gemachten Anspruch ergeben (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Dezember 2008, Az.: 7 Ta 214/08 zit.n. juris; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. Juni 2006, Az.: 2 SHa 10/06, NJ 2007, 240; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12. Juni 2008, Az.: VI S 6/08 (PKH), zit. n. juris).
- LAG Sachsen, 22.03.2010 - 4 Ta 26/10
Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei fehlender Antragstellung; …
Hingegen haben sich das LAG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 05.12.2008 - 7 Ta 214/08 - und jüngst das LAG Schleswig-Holstein in seinem Beschluss vom 04.08.2009 - 1 Ta 138 e/09 - in ähnlich gelagerten Fällen gegen eine Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Mehrvergleich ausgesprochen.